Kleiner Erfolg: Ahmed H. erhält Bleiberecht

Nach Mitteilung der Ausländerbehörde der Stadt Tübingen wird Ahmed H. in Kürze die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten. Ende 2020 war der aus dem Sindschar stammende Jeside nach abgelehntem Asylantrag noch von der Abschiebung bedroht. Anfang 2021 konnten wir eine Duldung aus familiären Gründen erwirken. A. ist mit einer 2015 über das Landesaufnahmeprogramm gekommenen Jesidin verheiratet und hat mit dieser ein Kind. Es vergingen vom ersten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zur definitiv positiven Entscheidung nochmal ca. eineinhalb Jahre.

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