Rechtshilfefonds "Fluchtpunkte" braucht Unterstützung

Der Tübinger Verein Fluchtpunkte unterstützt seit mehreren Jahren Geflüchtete, die rechtlichen Hilfebedarf haben. In vielen Fällen werden Zuschüsse zu Anwaltskosten gewährt bei Klagen gegen die Ablehnung des Asylantrags. In den vergangenen Monaten haben die Asylablehnungen stark zugenommen. Durch zahlreiche Zuschüsse in Einzelfällen ist Fluchtpunkte das Geld nun ausgegangen. Fluchtpunkte unterstützt auch bei sozialrechtlichen oder anderen Unterstützungsbedarfen. Am 24. April wurde die Arbeit des Vereins in einem ausführlichen Artikel im Schwäbischen Tagblatt vorgestellt, auch mit schönen Einzelfallbeispielen. Die im Artikel aufgeführte Kontonummer von Fluchtpunkte stimmt allerdings nicht. Hier ist die richtige: Fluchtpunkte Tübingen, VR Bank Tübingen, IBAN: DE55 6406 1854 0602 8670 02, BIC: GENODES1STW

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