Fortbildungsangebot

Wir bieten Informationsveranstaltungen, Workshops und Fortbildungen für beruflich und freiwillig in der Flüchtlingsarbeit engagierte Menschen. Auf Anfrage können die regulären Angebote modifiziert oder andere Themen ausgewählt werden:

Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt auf über

info@menschen-rechte-tue.org

 

Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts

Zielgruppe: Engagierte in der Flüchtlingshilfe (haupt- und ehrenamtlich)

Dauer: nach Bedarf 3-4 Stunden / 1 Tag / 2 Tage

Ausschreibungstext: Asyl ist Menschenrecht. Viele Flüchtlinge kommen aus den Kriegs- und Krisenregionen dieser Welt: Afghanistan, Irak, Iran, Syrien, Somalia, aber auch aus Nachbarstaaten der EU, wo sie vor Armut und Diskriminierung fliehen. Die Fortbildung bietet einen Überblick über das nationale und internationale Flüchtlingsrecht und die Möglichkeiten der Beratung und Begleitung im Asylverfahren.

Inhalte der Fortbildung:

  • Grundlagen des Aufenthaltsrechts: Aufenthaltstitel und -papiere
  • Grundlagen des Flüchtlingsrechts: Internationaler und nationaler Flüchtlingsschutz
  • Ablauf des Asylverfahrens / Exkurs: Das Dublin-Verfahren
  • Die Anhörung: Vorbereitung und Begleitung
  • Soziale Rechte während des Asylverfahrens (Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Sozialleistungen, Gesundheit etc.)
  • Nach der Anerkennung (Wohnsitzauflage, Familienzusammenführung, Niederlassung etc.)
    Rechtsschutz nach abgelehntem Asylantrag

 

Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Anhörung

Zielgruppe: Engagierte in der Flüchtlingshilfe (haupt- und ehrenamtlich)

Dauer: 3-4 Stunden

Ausschreibungstext: Die Anhörung beim BAMF ist das „Herzstück des Asylverfahrens“. Sie entscheidet über Anerkennung oder Ablehnung und damit die "Bleibeperspektive" in Deutschland. Beim Workshop wird u.a. herausgearbeitet, wie ehrenamtlich Engagierte den Geflüchteten bei der Vorbereitung auf die Anhörung behilflich sein können und welche Rechte die Geflüchteten bei der Anhörung haben.

Inhalte der Fortbildung:

  • Grundlagen des Flüchtlingsrechts: Formen der Anerkennung und Ablehnung im Asylverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen
  • Aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF (z.B. Syrien, Afghanistan, „sichere Herkunftsländer“, Gambia…)
  • Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Anhörung
  • Ablauf der Anhörung
  • Rechte der Geflüchteten bei der Anhörung
  • Begleitung bei der Anhörung
  • ggf. Recherche von Herkunftsländerinformationen

 

Gruppenberatung für Geflüchtete: Die Anhörung im Asylverfahren

Zielgruppe: Geflüchtete (und ihre Unterstützer/innen)

Dauer: 2 Stunden

Ausschreibungstext: Flüchtlinge brauchen Informationen über ihre Rechte. Die Anhörung beim BAMF ist das „Herzstück des Asylverfahrens“. Sie entscheidet über Anerkennung oder Ablehnung und damit die "Bleibeperspektive" in Deutschland. Bei der Gruppenberatung wird über den Ablauf des Asylverfahrens und dabei die besondere Bedeutung der Anhörung informiert. Es wird dargelegt, welche Rechte die Geflüchteten bei der Anhörung haben und wie sie sich selbst auf die Anhörung vorbereiten können. Die Gruppenberatung stellt eine Einführung in die Vorbereitung auf die Anhörung dar. Eine individuelle Beratung zur Vorbereitung sollte darauf folgen.

Inhalte:

  • Grundlagen des Flüchtlingsrechts: Nach welchen rechtlichen Kriterien werden Asylanträge angenommen oder abgelehnt?
  • Welche Rechte haben Geflüchtete bei der Anhörung?
  • Wie läuft die Anhörung ab?
  • Welche Mitwirkungspflichten haben Geflüchtete im Asylverfahren / bei der Anhörung?
  • Wie können sich die Geflüchteten selbst auf die Anhörung vorbereiten?
  • Welche Rolle spielen die individuellen Fluchtgründe, welche Rolle spielt die allgemeine Situation im Herkunftsland?
  • Was kommt nach der Anerkennung des Asylantrags? Welche Möglichkeiten gibt es nach einer Ablehnung?

 

Aktuelles im Flüchtlingsrecht

Dauer: 2-3 Stunden oder Tagesveranstaltung

Zielgruppe: Engagierte in der Flüchtlingshilfe (haupt- und ehrenamtlich)

Zur Bewältigung der sog. "Flüchtlingskrise" hat die Bundesregierung seit Sommer 2015 ein Gesetzespaket nach dem anderen verabschiedet. Je mehr Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, desto mehr wurde mit gesetzgeberischen Maßnahmen versucht, deren Rechte zu beschneiden und Deutschland als Aufnahmeland für Geflüchtete weniger attraktiv zu machen. Längst liegen die Schwerpunkte der Flüchtlingspolitik auf bloßer Beschneidung von Rechten und auf Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung - mit Zugeständnissen an jene, die eine sinnvolle und vernünftige Integration der Geflüchteten mit "Bleibeperspektive" fordern. Die Fortbildung bietet einen Überblick über die Fülle an gesetzlichen Maßnahmen zwischen Abschottung, Integration und Aufenthaltsbeendigung.

Inhalte der Veranstaltung:

  • Übersicht über die Gesetzesänderungen seit Mitte 2015
  • Asylrechtliche Änderungen (Asylgesetz)
  • Aufenthaltsrechtliche Änderungen (Aufenthaltsgesetz)
  • Leistungsrechtliche Änderungen (Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Änderungen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit Arbeitsmarkt (Beschäftigungsverordnung, SGB)

 

Bleiberecht mit Ausbildung?

Dauer: 2-3 Stunden

Asylsuchende, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz bekommen (haben), sollen bleiben dürfen, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Mit der Einführung der sog. "Ausbildungsduldung" (§ 60a, Abs. 2, S.4-8 AufenthG) hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das es zulässt, dass abgelehnte Asylsuchende und ihre Ausbildungsbetriebe einigermaßen Rechtssicherheit haben können. Doch die Gleichung Ausbildungsplatz = Aufenthaltsrecht geht in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen auf.

Inhalte der Veranstaltung:

  • Rechtliche Grundlagen: Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete
  • Wer kann eine Ausbildungsduldung erhalten und wer nicht?
  • Was kann präventiv getan werden, damit die Aufnahme oder Fortsetzung einer Ausbildung nach abgelehntem Asylantrag von den Ausländerbehörden NICHT abgelehnt wird?
  • Sonstige Zugangsvoraussetzungen für Ausbildungen

 

Arbeit statt Asyl?

Möglichkeiten legaler Arbeitsmigration für Personen aus den „sicheren Herkunftsstaaten des Balkan“

Dauer: 2-3 Stunden

Seit der Einstufung des Länder des westlichen Balkan zu "sicheren Herkunftsstaaten" wurde der Aufenthalt von mehreren tausend Menschen aus dieser Region, insbesondere Angehörige der Roma-Minderheit, beendet. Als "Zuckerle" wurde eine neue Möglichkeit der Arbeitsmigration für Personen aus diesen Ländern in die Beschäftigungsverordnung eingeführt. Personen, die vorher im Asylverfahren waren, wurden jedoch für zwei Jahre ausgeschlossen. Im Einzelfall kann dieses Zuckerle jedoch eine neue Perspektive eröffnen, mit der dem Elend des Herkunftslands entronnen werden kann.

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