Offener Brief von Tübinger Beratungsstellen und Anwält*innen wegen BMI-Erlass zu Niederlassungserlaubnissen
Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht haben sich heute gemeinsam mit einem "offenen Brief" an die Abgeordneten und -kandidat*innen des im Bundestag vertretenen demokratischen Parteienspektrums aus dem Wahlkreis Tübingen gewandt, darunter auch die amtierende Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt, Annette Widmann-Mauz.
Anlass ist ein "Länderschreiben" des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 12.08.2021 (siehe Anhang). Nach Überzeugung der Unterzeichnenden führen die - noch kurz vor der Bundestagswahl an den parlamentarischen Gremien vorbei - erlassenen neuen Kriterien und Anforderungen für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln ("Niederlassungserlaubnis") in diesem "Länderschreiben" des BMI zu massiven Einschränkungen insbesondere bei der nachhaltigen Integration von anerkannten Flüchtlingen, von denen viele zwar absehbar dauerhaft in Deutschland leben werden, die aber nun Gefahr laufen, dauerhaft in immer wieder befristeten Aufenthaltsverhältnissen belassen zu werden.
Die Unterzeichnenden fordern deshalb mit ihrem offenen Brief ihre Bundestagsabgeordneten und -kandidat*innen, und deren Fraktionen, zu einer parlamentarischen Intervention auf, bevor (Zitat): "das BMI unter seinem möglicherweise demnächst scheidenden Minister Seehofer hier unumkehrbar Nägel mit Köpfen macht und die nachhaltigen Integrationschancen einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hier massiv geschädigt und zunichte gemacht werden."
Betr.: "Länderschreiben" des Bundesministeriums des Inneren zu Niederlassungserlaubnissen vom 12.08.2021
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
sehr geehrte Frau Hänsel,
sehr geehrter Herr Kühn,
sehr geehrter Herr Rosemann,
sehr geehrter Herr Gohl,
sehr geehrter Herr Grünke,
sowie
sehr geehrter Herr Lede-Abal und
sehr geehrte Frau Kliche-Behnke zur Kenntnis,
als unterzeichnende Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht wenden wir uns heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung und parlamentarische Intervention.
Mit einem erst jetzt bekannt gewordenen "Länderschreiben" vom 12.08.2021 an alle für das Aufenthaltsrecht zuständigen Landesbehörden hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die Hürden für die Erteilung von dauerhaften Niederlassungserlaubnissen für in Deutschland ansässige Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel massiv verschärft.
Dies betrifft insbesondere die Erteilungsvoraussetzungen bezüglich der Identitätsklärung - so soll der von deutschen Behörden für anerkannte Flüchtlinge ausgestellte "blaue Reisepass" künftig zwar weiterhin als offizielles Reisedokument gelten, nicht aber als Nachweis für die Erfüllung der Passpflicht und Identität bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.
In dem Länderschreiben werden zudem die Zumutbarkeitskriterien und die Anforderungen an eine "Kooperation" der Betroffenen mit den Behörden ihrer Herkunftsländer in einem bisher ungekannten Maß ausgeweitet, ebenso der Kreis der Betroffenen, die überhaupt einer "harten" Verpflichtung unterliegen mit ihren heimatlichen Behörden in Kontakt treten zu müssen; dies betrifft insbesondere Geflüchtete mit einer Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte nach Art. 16a GG, bei denen bisher aus guten Gründen von der Verpflichtung zu einer Vorsprache bei den Behörden des jeweiligen Verfolgerstaates abgesehen wurde.
In der Konsequenz werden durch dieses erlassähnliche Länderschreiben des BMI für potentiell viele Geflüchtete jegliche Chancen verunmöglicht, sich in Deutschland dauerhaft eine Lebensperspektive aufzubauen, und sie werden in der unbefriedigenden Situation belassen, dass trotz aller Integrationsanstrengungen ihr Aufenthalt in Deutschland immer nur befristet sein wird. Dies kann nicht im Sinne einer guten Integrationspolitik sein.
An der bürokratischen Realität vieler Herkunftsländer schlicht vorbei geht die Anforderung in dem Länderschreiben des BMI, dass von den Ausländerbehörden künftig nahezu ausschließlich maschinenlesbare Identitätsdokumente als Identitätsnachweise bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis akzeptiert werden sollen.
Bei allen in dem Schreiben aufgeführten Fallkonstellationen kann nunmehr die Beweislast, ob oder ob keine Identitätsdokumente auf zumutbarem Weg beschafft werden können, zu nahezu 100% auf die Schultern der Antragsteller abgewälzt werden. Es steht zu befürchten, dass die zuständigen Ausländerbehörden hier künftig bei Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis von vornherein noch restriktiver als bisher agieren werden, und keinerlei eigene Einschätzung (z.B. im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes) bezüglich der Beschaffbarkeit von Dokumenten durch die Antragsteller mehr vornehmen werden.
Irreführend wird in dem BMI-Schreiben zudem der Eindruck erweckt, dass der Besitz einer Niederlassungserlaubnis zwingend Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung sei. Faktisch kann die Einbürgerung bereits heute auch aus einer regulären Aufenthaltserlaubnis heraus beantragt werden - aus der Praxis wissen wir aber leider nur zu gut, zu welchem zusätzlichen Aufwand solche vermeintlich rechtsverbindlichen Aussagen wie in dem vorliegenden Länderschreiben nachher im Umgang von uns und unseren Klient*innen mit den Ausländerbehörden vor Ort führen, nur um die Rechtsgrundlagen (wieder) klar zu stellen.
Wir verkennen nicht, dass der Staat bei alldem auch ein berechtigtes Interesse an geklärten Identitäten von in Deutschland aufhältigen Ausländern geltend macht; dies wird jedoch bereits jetzt auch in sämtlichen einer Niederlassungserlaubnis vorgelagerten Verfahrensschritten, angefangen bei der Einreise und im Asylverfahren, mehrfach und intensiv geprüft, und Menschen, denen eine strafwürdige Täuschung über ihre Identität nachgewiesen wird verbauen sich damit bereits jetzt ihre Chancen auf eine nachhaltige und dauerhafte Bleibeperspektive.
Als Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht halten wir diese jetzt ergangenen neuen und noch limitierenderen Vorgaben des BMI (noch dazu kurz vor einer Bundestagswahl) daher für nicht zweckdienlich, sondern für fatal und langfristig strukturell integrationsverhindernd. Der ohnehin schon für viele hier lebende Menschen mit migrantischem und/oder Fluchthintergrund steinige Weg hin zu einer wirklich nachhaltigen und dauerhaften Verwurzelung und Integration in der Bundesrepublik Deutschland wird vom BMI hier mutwillig und dauerhaft zu einer Sackgasse umgestaltet.
Als Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen des Wahlkreises Tübingen möchten wir Sie und Ihre Fraktionen – trotz der laufenden Endphase des Bundestagswahlkampfes, in der flüchtlingspolitische Themen möglicherweise nicht so en vogue sind – hier äußerst dringend zu einer parlamentarischen Intervention auffordern, bevor das BMI unter seinem möglicherweise demnächst scheidenden Minister Seehofer hier unumkehrbar Nägel mit Köpfen macht und die nachhaltigen Integrationschancen einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hier massiv geschädigt und zunichte gemacht werden.
Für einen Austausch zu diesem Thema stehen die Unterzeichnenden gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
- move on – menschen.rechte tübingen e.V. / Beratungsstelle Plan.B
- Asylzentrum Tübingen e.V.
- RA Markus Niedworok, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
- RA Manfred Weidmann, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht, Mitglied der deutschen Rechtsberaterkonferenz u. im Sprecherrat des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
- RAe Axel Oswald und Franz Spindler, Tübingen (Anwälte für Migrationsrecht)
- AK Asyl Südstadt Tübingen
- RAin Lena Pfaff, Tübingen (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Anwältin für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
- Anlaufstelle K.I.O.S.K / KIT Jugendhilfe, Tübingen