Geflüchtete aus Syrien können Asylfolgeanträge stellen. Infoblatt für Geflüchtete bei Plan.B

Am 19. November entschied der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil, dass aus Syrien stammende geflüchtete Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 45 Jahren grundsätzlich einen Anspruch auf die Zuerteilung des Flüchtlingsschutzes haben.

Demnach besteht in dem dortigen Krieg die Gefahr der erzwungenen Beteiligung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Verweigerung des Militärdienstes knüpfe an flüchtlingsschutzrelevante Merkmale an. Da viele syrische Geflüchtete in den letzten Jahren nur einen subsidiären Schutz erhalten haben, bedeutet das EuGH-Urteil, dass diesen der Flüchtlingsschutz und damit verbundene Rechte (wie z.B. Familiennachzug) zu Unrecht verweigert wurde. Für Personen, deren Asylverfahren schon abgeschlossen ist, eröffnet das Urteil die Möglichkeit, bis spätestens zum 19.2.2021 einen Asylfolgeantrag zu stellen.

PRO ASYL hat hierfür Informationsmaterialien und Musteranträge herausgegeben. Ein Asylfolgeantrag kann somit auch ohne Rechtsanwalt/anwältin gestellt werden. Anwaltliche Vertretung wird aber zwingend dann empfohlen, wenn Personen, die nur ein Abschiebungsverbot nach § 60, Abs. 5 AufenthG erhalten haben, einen Folgeantrag stellen wollen.

Das Beratungsprojekt Plan.B hat einen Informationsflyer für Geflüchtete in einfacher Sprache (Deutsch und Arabisch) erstellt. Geflüchtete aus Tübingen und Umgebung können sich bei Beratungsbedarf an Plan.B oder an das Asylzentrum / Coffee to stay wenden;  In Reutlingen an das Asylpfarramt.

Durch Kontaktaufnahme mit Plan.B können weitere Vorlagen und Informationen angefragt oder Beratungstermine vereinbart werden.

Plan.B - unabhängige Beratung für Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen
Janusz-Korczak-Weg 1
72072 Tübingen
Termine nach Vereinbarung:
Tel.: 07071 966 994-0
Mail: info@planb.social
Web: https://planb.social/

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