"Chancenaufenthaltsrecht" im Bundestag

Der Anfang Juli von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz) wurde am 19. Oktober in 1. Lesung im Bundestag beraten. Vertreter*innen von CDU und AfD (die sogar einen eigenen Gesetzentwurf "zur Behebung von Fehlanreizen im Asylverfahren" einbrachte) kritisierten das Vorhaben wegen dessen angeblicher "Pull-Effekte". Die Linke forderte in einem eigenen Antrag den Verzicht auf eine gleichzeitig geplante "Abschiebungsoffensive" und schlug Verbesserungen des Gesetzes vor, u.a. den Verzicht auf einen Stichtag. Sowohl der vorliegende Gesetzentwurf als auch der Änderungsantrag der Linken wurden in den zuständigen Innenausschuss verwiesen.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird deswegen noch eine gewisse Zeit vergehen. Einige Bundesländer haben bereits eine Vorgriffsregelung für das "Chancenaufenthaltsrecht erlassen. Baden-Württemberg hat auf politischen Druck hin bei der Kabinettsitzung am 11.10.22 eine Aussetzung von Abschiebungen für Personen angekündigt, die die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen. Es gibt jedoch hierzu noch keine schriftliche Erklärung und es bleibt ungeklärt ist, wer die in Frage kommenden Personen als solche identifiziert. Beratungsstellen haben deswegen angekündigt, dass sie Anträge stellen werden, mit denen für in Frage kommende Personen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes eine "Ermessensduldung" beantragt wird.

Zurück