Bundesverfassungsgericht: Schwaches Urteil zur Aufnahme gefährdeter Afghan:innen (c)

Das Bundesverfassungsgericht nennt es in seiner Pressemitteilung vom 4.12.2025 eine "teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger". Der Beschluss vom 4. Dezember 2025 (2 BvR 1511/25) besagt im Kern, dass Personen, die um Schutz durch Deutschland gebeten und entsprechende Zusagen erhalten hatten, einen Anspruch darauf haben, dass umgehend über den Aufnahme- bzw. Visaantrag entschieden werde. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Geklagt hatte ein hochrangiger afghanischer Richter, der bereits im Jahr 2021 die Aufnahmezusage im sog. Überbrückungsprogramm erhalten hatte und seitdem mit Ehefrau und Kindern auf die Erteilung des Visums warten muss. Die Klage wurde mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Kabul Luftbrücke eingebracht. Als zynisch erscheint der Tenor der Klage, wenn bedacht wird, dass die neue Bundesregierung durch ihre Ansage, alle Aufnahmeprogramme zu beenden, bereits eine Entscheidung getroffen hat. So läuft es auf eine Aufforderung zur finalen Ablehnung hinaus.

4.12.2025, Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung: Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger

4.12.2025, taz: Bundesregierung darf Aufnahmezusage brechen

4.12.2025, HRRF Newsletter: Bescheidungsbeschleunigungsanspruch bei Afghanistan-Aufnahmen

7.12.2025, taz: Gericht zur Aufnahme von Af­gha­n:in­nen. Wo bleibt die Menschlichkeit?

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