BAMF lehnt Asylfolgeanträge von syrischen Kriegsdienstverweigerern ab

Aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 in der Rechtssache EZ (C-238/19) haben Anfang des Jahres über 17.000 syrische Geflüchtete einen Asylfolgeantrag gestellt. Im Rahmen des Beratungsprojekts Plan.B haben wir ebenfalls in ca. 20 Fällen die Einreichung eines Folgeantrags mit dem Ziel der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unterstützt und begleitet. Das BAMF lehnt sämtliche dieser Anträge als "unzulässig" ab, weil es in dem Urteil des höchsten europäischen Gerichts keine neue Rechtslage sieht. In Kooperation mit Anwält*innen unterstützen wir jetzt bei der Einreichung von Klagen gegen diese Ablehnungen. Plan.B hat ein Formular entwickelt, mit dem in diesen Fällen zunächst fristgerecht formal Klage eingereicht werden kann. Die anschließende ausführliche Klagebegründung sollte allerdings mit Unterstützung von Beratungsstellen und/oder Anwälten erstellt werden. Betroffene und ihre Unterstützer*innen können sich bei Unterstützungsbedarf an info@planb.social / Tel. 07071 - 96 69 94-0 wenden.

Weitere Informationen:
- 10.03.2021 Bundestags-Drucksache 19/26357: „Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für den Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden“
- 2.4.21: Beratungsprojekt Plan.B: Update zu Folgeanträgen (Deutsch-Arabisch)
- 14.04.2021 Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Umsetzung des EuGH-Urteils zu syrischen Wehrdienstverweigerern

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