"Sichere Herkunftsländer": Lagebericht lässt auf sich warten

Wenn die Bundesregierung ein Land zum "sicheren Herkunftsland" nach § 29a des Asylgesetzes erklärt, muss sie diese Einstufung laut Gesetzesänderung vom 24.10.2015 ("Asylpaket I") nach zwei Jahren überprüfen. Doch der Bericht lässt auf sich warten. Mit der Einstufung zum "sicheren Herkunftsland" konnte es dagegen in den Jahren 2014 und 2015 gerade bei den Balkanländern gar nicht schnell genug gehen. Es ist nicht zu erwarten, dass dieser Bericht etwas enthält, das die Entscheidung der Bundesregierung, die Entscheidungspraxis des BAMF und die damit verbundene und weiter praktizierte massenhafte Rückschiebung von Asylsuchenden ernsthaft hinterfragen wird. Die Grünen, allen voran Winfried Kretschmann, haben 2014 und 2015 der Einstufung der Balkanländer zu sicheren Herkunftsstaaten bereitwillig zugestimmt. Dieselbe Vorgehensweise zu den nordafrikanischen Staaten Tunesien, Algerien und Marokko sehen die Grünen jedoch kritisch. Das Verschleppen dieses Berichts dürfte den Zweck haben, dieses Thema bei den Jamaika-Koalitionsverhandlungen herauszuhalten.

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