Rückkehrhilfen und Reintegration: Cui bono?
Neben der Grenzabschottung ist Aufenthaltsbeendigungspolitik ein zentraler Pfeiler der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Neben den permanenten Abschiebungen sind auch finanzielle Rückkehrhilfen (z.B. Programm Starthilfe Plus) und Reintegrationsprogramme in den Herkunftsländern stark ausgebaut worden. Von extra eingerichteten Rückkehrberatungsstellen in den Kreisverwaltungen werden Asylsuchende mit Geldmitteln und Versprechungen für Reintegrationsförderung im Herkunftsland gelockt, ihren Asylantrag zurückzunehmen, auf eine Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags zu verzichten oder einer freiwilligen Ausreise einzuwilligen. Einen Hinweis darauf, wie viel heiße Luft gerade in den Reintegrationsmaßnahmen steckt, gibt der folgende Taz-Artikel über die neu aufgebauten "Migrationsberatungszentren" in Marokko.