Härtefallkommission immer restriktiver
Dass die Zeiten für Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen hart sind, zeigt auch das Jahresergebnis 2017 der Härtefallkommission des Landes BW. In nur 42 von 520 behandelten Fällen gab es eine positive Entscheidung durch die Härtefallkommission. Von diesen 42 wurde noch 16 durch den Landesinnenminister Strobl abgelehnt, d.h. in nur 26 Fällen wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG erteilt. Dies ist eine magere Anerkennungsquote von 5 %. Eine der von der Härtefallkommission respektive vom Innenminister abgelehnten Familien ist die serbische Roma-Familie Stojanovic aus Stuttgart. Durch großartige zivilgesellschaftliche Unterstützung über eine Petition mit fast 50.000 Unterschriften konnte nach abgelehntem Härtefallantrag für diese Familie doch noch ein Bleiberecht erreicht werden.
- Ministerium für Inneres Baden-Württemberg: Zwölfter Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission
- Solifonds Perspektiven (15.07.2018): Bleiberecht für Familie Stojanovic gesichert