Ellwangen: Abschiebung als Staatsräson Nr.1?

Ein paar Tage nach der durch spontane Solidarität von anderen Geflüchteten verhinderten Abschiebung eines Togolesen aus der LEA Ellwangen und der darauffolgenden Großrazzia durch die Polizei ergeben sich berechtigte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und der Rechtmäßigkeit der staatlichen Reaktionen.

Hat ein gewaltbereiter, bewaffneter Flüchtlingsmob wehrlose Polizisten bedroht und angegriffen und sich einen Dreck um die Gesetze dieses Landes geschert? Wahrscheinlich nein. Es waren auch keine 200 protestierenden Afrikaner, sondern ca. 40. Ein Polizist wurde verletzt, richtig, aber ohne Fremdeinwirkung, wie die Aalener Polizei selbst zugab. Bei der darauffolgenden Großrazzia wurden von der Polizei aber nicht nur die (offenen) Eingangstüren kaputtgeschlagen, sondern auch mehrere Geflüchtete geschlagen und z.T. erheblich verletzt.

Wurde die Aktion von einer  "Anti-Abschiebungs-Industrie" (Dobrindt) gesteuert? Nein, der togolesische Flüchtling reichte bereits im Herbst eine Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags nach der Dublin-Verordnung ein. Sein Anwalt ist sogar der Auffassung, dass es sich um einen rechtswidrigen Abschiebungsversuch handelt, weil die Überstellungsfrist nach der Dublin-Verordnung mittlerweile abgelaufen sei.Wenn das stimmt, wäre der ganze Polizeieinsatz unrechtmäßig gewesen. Das erste Beispiel einer rechtswidrigen Abschiebung wäre das nicht.

Hat irgendein Politiker oder Journalist nicht nur über, sondern auch mit den Geflüchteten gesprochen? Bis jetzt nicht.

War die "Großrazzia" wirklich nötig? Für Ministerpräsident Kretschmann und viele andere hat sie jedenfalls Beifall verdient.

Muss man "mit dem Schlimmsten rechnen"? Ja, sagt Rainer Wendt von der Polizeigewerkschaft.

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