Dobrindt lockt mit Geld zur "freiwilligen" Rückkehr - aber Menschenrechte sind nicht verkäuflich!
In einer E-Mail vom 3.11. an eine große Zahl der immer noch rund 2100 mit Aufnahmezusagen in Pakistan wartenden Menschen schrieb das Bundesinnenministerium, dass geplant sei, die Bearbeitung der Verfahren zum Jahresende zu beenden. Es wurden Geldzahlungen von bis zu 10.000 Euro angeboten, wenn bis zum 17.11. der Verzicht auf die Aufnahme und eine "freiwillige" Rückkehr nach Afghanistan erklärt wird.
Diese E-Mail ging primär an Personen, die Aufnahmezusagen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes haben (sog. "Menschenrechtsliste" und "Überbrückungsprogramm"). Personen / Familien, die nach § 23 AufenthG Zusagen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erhalten hatten und ebenfalls noch warten, haben diese E-Mail nicht erhalten. Für die Betroffenen ist die Zuschrift fatal: Stimmen sie zu, lassen sie sich ihre Schutzbedürftigkeit abkaufen und werden den Vorwurf erhalten, dass sie ja dann doch nicht wirklich in Gefahr gewesen seien. Es kann davon ausgegangen werden, dass von Seiten der Betroffenen niemand dieses unmoralische Angebot ("erbärmlich" nannte es Lars Castellucci, Menschenrechtsbeauftragter derselben Bundesregierung) annehmen wird. Stimmen die Betroffenen aber nicht zu, werden sie einen Widerrufs- oder Ablehnungsbescheid erhalten und sobald dieser rechtskräftig ist, werden sie mittellos und schutzlos "illegal" und ohne Visum in Pakistan sein und von der Abschiebung nach Afghanistan bedroht sein. Sollte das Dobrindt-BMI an dieser Praxis festhalten, muss schließlich auch davon ausgegangen werden, dass die weitere Bearbeitung aller Verfahren bereits um den 6. Dezember eingestellt werden wird, denn dann beginnen die diplomatischen Weihnachtsferien. Dies darf nicht passieren.
Info: Immer noch warten rund 2.100 Afghan:innen mit Aufnahmezusage in Pakistan auf die Erteilung des Einreisevisums für Deutschland, darunter Ortskräfte, Menschenrechtler:innen, Jurist:innen, Frauenrechtlerinnen usw. Die Aufnahmeverfahren wurden bisher von der neuen Bundesregierung ausgesetzt und zeitlich verschleppt. Auch erfolgreiche Klagen und Abschiebungen von ca. 400 Menschen nach Afghanistan durch pakistanische Polizei haben lediglich dazu geführt, dass die Sicherheitsinterviews wieder aufgenommen wurden und eine zweistellige Zahl von Personen, die erfolgreich geklagt hatten, im September und Oktober einreisen konnten. Auch am 4. November landete wieder ein Flug mit ca. 30 Personen, die nach erfolgreicher Gerichtsklage das Recht das Einreisevisum erhielten.
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