Informationen zu und gegen Abschiebungen nach Afghanistan

 

27.03.2020 Die Bundesregierung hat sämtliche Abschiebungen nach Afghanistan bis auf Weiteres ausgesetzt. Damit folgte die Bundesregierung auch einer Forderung der afghanischen Regierung.

23.02.2020 Aufgrund der Grenzschließungen wegen der Corona-Präventation hat die Bundesregierung die für April vorgesehene Sammelabschiebung nach Afghanistan ausgesetzt. Auch andere EU-Länder haben in der aktuellen Situation Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt.

Quelle: PRO ASYL Newsticker Coronavirus: Informationen für Geflüchtete und Unterstützer*innen

 

23.12.2019 Nach der 30. Sammelabschiebung In 30 Abschiebeflügen sind seit 2016 knapp 800 Personen nach Afghanistan abgeschoben worden. In diesem Artikel wägt die Tagesschau den Nutzen dieser Abschiebungen ab, die von vielen immer noch als Menschenrechtsverletzung gesehen wird.

23.12.2019 tagesschau.de:  Abschiebungen nach Afghanistan Was hat es gebracht?

 

November 2019: Human Rights and Democracy Organisation (AHRDO), medico international (November 2019): Deportation to Afghanistan A Challenge to State Legitimacy and Stability? Wissenschaftliche Studie, 22 Seiten, Sprache: Englisch.

 

27.11.2019 Die Zeit: "Die deutsche Abschiebepolitik hat keinen Bezug zur Realität". Interview mit dem Menschenrechtler Hadi Marifat (AHRDO Kabul)

 

17.06.2019 PRO ASYL: Abschiebungen in das Kriegsland Afghanistan müssen endlich ein Ende haben

Pressemitteilung anlässlich der 25. Sammelabschiebung nach Afghanistan

 

12.6.2019 Seehofer will Abschiebungen nach Afghanistan ausweiten

Wer hätte gedacht, dass die flüchtlingspolitischen Grausamkeiten aus dem Hause Seehofer mit der Verabschiedung des "Geordnete Rückkehr-Gesetz" aufhören? Bei der in Kürze beginnenden Innenministerkonferenz will der BMI die Bundesländer dazu bewegen, die Abschiebungen nach Afghanistan auszuweiten. Die SPD-regierten Länder haben jedoch signalisiert, dass sie nicht zustimmen wollen.

 

11.06.2019 UNHCR warnt vor umfassenden Abschiebungen nach Afghanistan

In dieser Pressemitteilung wird vor allem herausgestellt, dass die Hauptstadt Kabul mittlerweile als "interne Fluchtalternative" nicht mehr in Frage kommt.

 

18.2.2019: 21. Sammelabschiebung nach Afghanistan

Am Abend des 18.2.2019 wurden 38 Personen vom Flughafen Frankfurt aus nach Afghanistan abgeschoben, die meisten davon aus Bayern. Unter den Abgeschobenen sollen auch 5 Männer aus Baden-Württemberg sein, darunter 4 "Straftäter" und 1 sog. Identitätsverweigerer. Auch wenn aus Baden-Württemberg nach wie vor nur männliche Einzelpersonen abgeschoben werden, die mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind oder die sich an der Klärung ihrer Identität nach Auffassung der Behörden nicht ausreichend beteiligen, wird mit den Abschiebungen das Leben dieser Menschen aufs Spiel gesetzt. Die Abschiebungen verunsichern zudem alle afghanischen Geflüchteten, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Am Flughafenterminal in Frankfurt gab es eine Protestaktion gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Die Diakonie Hessen forderte in einer Presseerklärung einen Abschiebestopp.

 

24.1.19 Obergrenze funktioniert: Asylzahlen und Schutzquote deutlich gesunken

Während tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln unter menschenunwürdigen Bedingungen festsitzen und es nicht mehr sicher ist, dass aus dem Mittelmeer Gerettete in Europa Aufnahme finden, verkündete Bundesinnenminister Seehofer am 23.1. stolz, dass die Asylzahlen in Deutschland stark zurückgegangen sind. Nach Angaben des BMI gab es im Jahr 2018 insgesamt 185.853 Asylanträge, 16 Prozent weniger als 2017. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Obergrenze" von ca. 200.000 Flüchtlingen eingehalten. Im Jahr 2016 gab es noch 745.000 Asylanträge.

Deutlich zurückgegangen ist auch die Schutzquote bei den Asylentscheidungen des BAMF. Während im Jahr 2016 noch 55,7 Prozent aller Asylantragsteller*innen eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbot erhielten, waren dies 2018 nur noch 35.7 Prozent. Dies hat ohne Zweifel mit dem politischen Interesse der Bundesregierung der "Steuerung und Begrenzung des Zuwanderung" und wenig mit den Verhältnissen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Dies zeigt sich auch daran, dass im Jahr 2018 ca. ein Drittel aller Klagen gegen Asylablehnungen vor den Verwaltungsgerichten Erfolg hatten, bei afghanischen Flüchtlingen sogar 40 Prozent.

 

Dezember 2018: Film "Im Kreis. Afghanistan ist nicht sicher". 16 Minuten. Deutschland, Griechenland, Afghanistan. Produktion: Fish in Water Films. Unterstützt von medico international, Pro Asyl, Forschungsgesellschaft Flucht und Migration, Alarm Phone und Welcome to Europe. 

28.11.18 Hasmatullah Fazelpur wird von PRO ASYL unterstützt

Der in Tübingen lebende afghanische Flüchtling Hasmatullah Fazelpur, der im Dezember 2017 nach einer Asyl-Odyssee nach Deutschland zurückkehren durfte, wird auch von Pro Asyl unterstützt. Die bundesweit aktive flüchtlingspolitische Organisation unterstützt Hasmatullah durch Rechtshilfe. Jetzt hat Pro Asyl den Fall von Hasmatullah in ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Kampagne "Menschen dir wir schützen müssen" aufgenommen. Hasmatullah hat in der Zwischenzeit über das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren einen Flüchtlingsschutz erhalten und besucht einen Integrationskurs. Er wohnt allerdings immer noch in einer Asylunterkunft in Tübingen. Wer einen Tipp für Zimmer oder Wohnung hat, melde sich bitte bei info@menschen-rechte-tue.org.

 

5.7.18 Landratsamt hängt Anti-Abschiebungs-Banner ab

50 Banner mit der Forderung "Keine Abschiebung nach Afghanistan. Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge" hängen derzeit an Wohnhäusern, Einrichtungen, Firmen usw. in Tübingen und Umkreis. Das von afghanischen Geflüchteten an der Außentreppe ihrer Unterkunft angebrachte Banner wurde nun vom Landratsamt abgehängt mit der Begründung, dass das Anbringen von "Werbebannern" nicht zulässig sei. Das Bündnis Bleiberecht protestierte und forderte in einem Brief an das Landratsamt und einer Pressemitteilung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe auch für Flüchtlinge und auch in Flüchtlingsunterkünften gelten müsse.

Flüchtlingsschutz für Hasmat-Ullah Fazelpur

Pressemitteilung Das Bündnis Bleiberecht Tübingen und der Verein move on – menschen.rechte Tübingen e.V. begrüßen die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Hasmat-Ullah Fazelpur die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. „Dies ist ein Sieg der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts gegen den Abschiebungswillen der Politik“ sagte Andreas Linder, Vorsitzender von move on. „Wir haben hohen Respekt vor der umfassenden Sachkenntnis des Verwaltungsgerichts zur Situation in Afghanistan und der Gründlichkeit, mit der sie die Fluchtgründe von Hasmatullah Fazelpur geprüft haben.“

Pressemitteilung als PDF

 

Protestaktion gegen Abschiebungen

Das Bündnis Bleiberecht Tübingen ruft auf: „Afghanistan ist sicher – und die Erde ist eine Scheibe“. Protestaktion gegen Abschiebungen & die Flüchtlingspolitik der „neuen alten“ Groko Dienstag, 20.2.2018, 18.00 Uhr, Marktplatz Tübingen

 

Welcome back! Hasmatullah F. zurück in Deutschland

Presseerklärung, Medienberichte, weitere Informationen & ein Spendenaufruf

Am 14. Dezember ist der afghanische Geflüchtete Hasmatullah F., der vor 3 Monaten rechtswidrig nach Bulgarien und in der Folge nach Afghanistan abgeschoben wurde, wieder in Tübingen eingetroffen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte der Bundesrepublik Deutschland auferlegt, dem 23-jährigen Afghanen die Rückreise aus Afghanistan zu ermöglichen. Nach einer Pressekonferenz am Abend nach der Ankunft feierten die Unterstützer*innen zusammen mit den afghanischen Freunden ein Wiedersehensfest.

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