Kreis Tübingen: Erhöhung der Unterbringungskosten in Sammelunterkünften

Durch Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen gelten im Kreis Tübingen seit 1.1.2018 neue Gebührensätze für die Unterbringung in Sammelunterkünften. Demnach werden Nutzungsgebühren für die Unterbringung einer Einzelperson in einer Sammelunterkunft (i.d.R. max. 7 m2 Wohnfläche) eine Warmmiete von monatlich 490 Euro angesetzt. Darin enthalten sind auch 33 Euro für Stromkosten. Für jede weitere Person werden weitere 120 Euro erhoben. Eine Familie mit 4 Personen hat also i.d.R. einen Wohnraumanspruch von i.d.R. 28 m2 und es werden hierfür Nutzungskosten von 850 Euro angesetzt. Das entspricht einer Warmmiete von 30,35 Euro pro Quadratmeter. Solange die Geflüchteten Sozialleistungen beziehen, werden diese Kosten (außer Strom) vom Sozialamt bzw. dem Jobcenter übernommen. Wenn die Personen über Arbeitseinkommen verfügen "und dadurch von öffentlichen Leistungen unabhängig sind", gelten verringerte Sätze: 1 Person 250 Euro, jede weitere Person zusätzlich 80 Euro. Bei einer Familie von 4 Personen entspricht dies einer Quadratmetermiete von ca. 17,50 Euro. Vom Erwerbseinkommen müssen in diesem Fall 490 Euro an die Unterbringungsbehörde gezahlt werden.

Wichtig für Unterstützer*innen: Bei Aufnahme einer Beschäftigung muss dies sofort der Leistungsabteilung (je nach Status Sozialamt oder Jobcenter) gemeldet werden, damit es nicht später zu unangenehmen Miet-Nachzahlungsforderungen kommt.

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