Fortbildung Beschäftigungserlaubnis und Mitwirkungspflichten

Der Umgang mit ausländerrechtlichen Problemen von Geflüchteten ist zwar häufig die Sache von „Profis“ (RechtsanwältInnen, Beratungsstellen, Behörden etc.), aber auch ehrenamtliche BegleiterInnen von Geflüchteten sollten über das Wichtigste informiert sein und können dadurch zur Vermeidung von Nachteilen oder zur Verfestigung des Aufenthalts bzw. zur Verhinderung einer Aufenthaltsbeendigung beitragen.
Themen / Fragen:
1. Welche Mitwirkungspflichten haben Asylsuchende während des Asylverfahrens? Was kann in dieser Phase getan werden, um spätere Sanktionen zu vermeiden?
2. Welche Mitwirkungspflichten haben Geduldete? Welche Schritte unternehmen die zuständigen Behörden, um die Mitwirkung ggf. zu erzwingen? Welche Sanktionen drohen oder werden verfügt, wenn die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden?
3. Was sind zumutbare Anforderung an die Erfüllung der Mitwirkung bei der Passbeschaffung? Wie kann man Geflüchtete hierbei unterstützen?
4. Welche Schritte müssen unternommen werden, damit kein Beschäftigungsverbot erteilt wird bzw. damit ein Beschäftigungsverbot aufgehoben werden kann? Unter welchen Voraussetzungen kann eine „Ausbildungsduldung“ erteilt werden?

Referent: Andreas Linder (move on – menschen.rechte Tübingen e.V.)

Anmeldung:    Bitte bis zum 3.7. anmelden bei info@menschen-rechte-tue.org. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Veranstalter: move on – menschen.rechte Tübingen e.V. in Zusammenarbeit mit Caritas Schwarzwald-Gäu und den Flüchtlingshilfen Kreis Tübingen

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