Bleiberecht für Kadri Limani

Kadri Limani wurde 1993 in Nürtingen geboren. Seine Eltern, die aus einer mazedonischen Kleinstadt an der Grenze zu Albanien stammen, flohen im Jahr 1991 mit den zwei älteren Geschwistern Kadris vor dem Jugoslawienkrieg nach Deutschland. Wie die allermeisten Staatsbürger des ehemaligen Jugoslawien wurde auch der Asylantrag der Limanis damals abgelehnt. Im Jahr 2001 musste die Familie deswegen (un-)freiwillig nach Mazedonien ausreisen. Kadri war damals 7 Jahre alt und ging schon in die Grundschule.

Weil die alltägliche Diskriminierung in Mazedonien für Kadri unerträglich wurde und weil dies für Roma auch lebensgefährlich sein konnte, floh er im Jahr 2013 erneut nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Weil bei Kadri der Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung bestand, konnte innerhalb kurzer Zeit der Verdacht mit Unterstützung des Flüchtlingsrats BW und Pro Asyl durch eine fachärztliche Untersuchung bestätigt und ein umfangreiches Gutachten erstellt werden.

Trotz des laufenden Asylverfahrens und des voraussichtlich negativen Ausgangs setzte Kadri von Anfang alles daran, in Deutschland bleiben zu dürfen. Bereits im April 2014 arbeitete er gemeinnützig bei der Esslinger Beschäftigungs-Initiative (EBI). Dort konnte er nach einem 14 tägigen Praktikum im September 2014 eine Ausbildung zum Raumausstatter beginnen.

Schon kurz nach seiner Ankunft in Nürtingen begann Kadri sich nützlich zu machen. Während des Aufenthalts in der Containerunterkunft für Asylsuchende in Nürtingen half er den Ehrenamtlichen des Netzwerks Flüchtlingsarbeit Nürtingen und auch hauptamtlich Tätigen durch Dolmetscherdienste bei Kontakten zu Behörden, Schulen und Ärzten. Er beteiligte sich am Aufbau eines Dolmetscherpools für Asylsuchende, half in der Küche und im Service der KulturKantine und bei Veranstaltungen auf dem Areal der Alten Seegrasspinnerei/Trägerverein Freies Kinderhaus e.V. und engagierte sich beim Kulturverein Provisorium e.V. in Nürtingen. Darüber hinaus interessierte er sich für die Bürgerrechtsarbeit des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg und wurde im März 2014 Mitglied in diesem Verein.

Der Asylantrag von Kadri wurde im März 2014 abgelehnt. Die Verhandlung am Verwaltungsgericht, ein kurzer Prozess von knapp 15 Minuten, endete im November 2014 unerwartet negativ. Zu dieser Zeit wurde auch Mazedonien von der Bundesregierung, mit Zustimmung des grünroten Baden-Württemberg, zum „sicheren Herkunftsstaat“ erklärt.

Anfang Dezember 2014 wurde Kadri unschuldiges Opfer eines versuchten Mordes, bei dem er lebensgefährlich verletzt wurde und den er nur knapp überlebte. Nach künstlichem Koma und nach Wochen des Bangens, ob er sich überhaupt noch bewegen und ob er sprechen könne, erholte er sich langsam. Seine Ausbildung musste für längere Zeit unterbrochen werden. Sogar Ministerpräsident Kretschmann schickte ihm damals Genesungsgrüße. Wegen seinen schweren Verletzungen und weil er Zeuge einer schweren Straftat war, wurden die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in dieser Zeit gegen Kadri ausgesetzt. Im Juli 2015 musste er dann als Zeuge im Strafverfahren gegen den Täter beim Landgericht Stuttgart aussagen.

Während der Zeit der Rehabilitation setzte Kadri alles daran, seine Ausbildung wieder fortsetzen zu können. Dies gelang ihm. Seit November 2015 setzt er die Ausbildung wieder in vollem Umfang fort, die er, wenn alles gut geht, im Juli 2017 abschließen wird. Bei seinem Ausbilder und bei den Kollegen ist Kadri sehr beliebt, sie stehen voll hinter ihm. Ihm wurde sogar eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt.
Die Folgen seiner Verletzungen spürt Kadri heute noch. Vor allem häufige Kopf- und Knieschmerzen und eine taube rechte Hand beeinträchtigen ihn. Diese Beschwerden sowie die permanent unsichere Aufenthaltssituation erfordern, dass er seine Kräfte ausschließlich auf die Ausbildung konzentriert. Alles zusätzliche Engagement hat er darum auf Eis gelegt.

Die Ausländerbehörden machten seit Mitte 2015 wieder Druck in Richtung Aufenthaltsbeendigung und Ausreise. Ein Antrag des Rechtsanwalts, dass Kadri eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Abs. 5 Aufenthaltsgesetz erteilt wird, wurde vom Regierungspräsidium abgelehnt. Auch die seit Oktober 2015 geltende neue Regelung, dass Geflüchtete, die den Status der Duldung haben, in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie eine Ausbildung absolvieren, half Kadri nichts. Denn wer aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ stammt, wurde von dieser Regelung absichtlich ausgeschlossen.
So blieb nur der Antrag bei der Härtefallkommission.

Wir appellieren an alle Menschen guten Willens, diesen jungen Menschen durch ihre Unterschrift unter diese Online-Petition zu unterstützen! Helfen Sie mit, dass Kadri die Chance auf ein sicheres Leben in Deutschland bekommt und nicht in Elend, Perspektivlosigkeit und Diskriminierung zurückgeschickt wird.
Tübingen / Nürtingen, den 22. Mai 2016
Andreas Linder
Michaela Saliari
Manuel Werner
Armin Jäger

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