Kleiner Erfolg: Flüchtlingsanerkennung nach Klage

Mit Urteil vom 8.12.23 verpflichtete das Verwaltungsgericht Sigmaringen das BAMF, dem Syrer Herr A. den vollen Flüchtlingsschutz zuzuerteilen. Der Anfang 2023 nach Deutschland eingereiste Herr A. erhielt vom BAMF nur den "subsidiären Schutz", obwohl er in Syrien mehrmals von Verschleppung und Folter durch Militärs betroffen war, weil er keinen Kriegsdienst leisten wollte. Mit Hilfe von Plan.B reichte der anfangs in Mössingen und jetzt in Tübingen lebende Herr A. eine Klage ein und war erfolgreich.

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