Jesidische Frauen abschieben?

Während der Bundestag im Januar 2023 beschlossen hatte, dass die Verfolgung, Vergewaltigung, Verschleppung, Ermordung... von Jesid:innen im Irak in 2014 ff. als Genozid / Völkermord anzusehen ist, droht vielen Jesid:innen, die über das Asylrecht Schutz in Deutschland gesucht haben, inzwischen die Abschiebung. Laut Lagebericht des Auswärtigen Amts gibt es aktuell „keine systematische Verfolgung oder Diskriminierung religiöser und ethnischer Minderheiten durch staatliche Akteure in der Republik Irak" (Südwest Presse 20.12.2023). So sehen es inzwischen auch diverse Obergerichte in Asylverfahren. Inzwischen hat Nordrhein-Westfalen einen Abschiebestopp für Jesid:innen in den Irak erlassen. Von Baden-Württemberg ist derartiges trotz grüngeführter Regierung und dem hochgelobten Aufnahmeprogramm für jesidische Frauen in 2015 nicht zu erwarten. Auch wir betreuen aktuell einen Fall einer jungen jesidischen Frau und ihrer Tochter, deren Asylanträge auch vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurden. Trotz der bisher hervorragenden Integrationsleistungen der Tochter (Schulpreis für herausragende schulische Leistungen etc.) droht die Abschiebung. Ein Betreuer der Familie wird in Kürze für die beiden Frauen eine Eingabe bei der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg machen. Dieser Antrag wird von den Mitschüler:innen und zahlreichen Organisationen und Einzelpersonen in Tübingen unterstützt.

taz (7.12.2023): Abschiebung in Elend und Gefahr.
Tagesschau (18.12.23) Nordrhein-Westfalen schiebt keine Jesidinnen mehr ab
Südwest Presse (19.12.2023): Bundestag erlaubt Abschiebungen in den Irak  https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/jesiden-in-baden-wuerttemberg-bundestag-erlaubt-abschiebungen-in-den-irak-72565433.html
ZDF (20.12.2023): Wortbruch der Regierung?: Jesiden: Abgeschoben in "das Land der Täter"

Zurück