Flüchtlingspolitik

Zu viel Härte, zu wenig Herz

Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen gemeinsam mit Bündnis Bleiberecht Tübingen
Pressemitteilung / Stellungnahme 29.3.2019

Zu viel Härte, zu wenig Herz
Stellungnahme zum Vorgriffserlass des baden-württembergischen Innenministeriums zur „Beschäftigungsduldung“

Grundsätzlich befürworten wir, dass Baden-Württemberg eine Vorgriffsregelung zur sog. Beschäftigungsduldung erlassen hat. Damit wird möglich, dass abgelehnte Asylsuchende, die in einem festen Arbeitsverhältnis sind, bereits jetzt eine „Ermessensduldung“ erhalten und damit in Deutschland bleiben können, wenn sie die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ vom 18.12.2018 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

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21. Sammelabschiebung nach Afghanistan

Am Abend des 18.2.2019 wurden 38 Personen vom Flughafen Frankfurt aus nach Afghanistan abgeschoben, die meisten davon aus Bayern. Unter den Abgeschobenen sollen auch 5 Männer aus Baden-Württemberg sein, darunter 4 "Straftäter" und 1 sog. Identitätsverweigerer. Auch wenn aus Baden-Württemberg nach wie vor nur männliche Einzelpersonen abgeschoben werden, die mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind oder die sich an der Klärung ihrer Identität nach Auffassung der Behörden nicht ausreichend beteiligen, wird mit den Abschiebungen das Leben dieser Menschen aufs Spiel gesetzt. Die Abschiebungen verunsichern zudem alle afghanischen Geflüchteten, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Am Flughafenterminal in Frankfurt gab es eine Protestaktion gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Die Diakonie Hessen forderte in einer Presseerklärung einen Abschiebestopp.

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Palmers Liste

Seit etwa vier Wochen führt der Tübinger OB Boris Palmer bei der Stadtverwaltung eine "Liste mit auffällligen Asylbewerbern". Nach welchen Kriterien eine Person als "auffällig" gilt, ist bisher nicht bekannt geworden. Als "auffällig" Identifizierte sollen in eine von Security bewachte Anschlussunterkunft in der Tübinger Europastraße verlegt werden. Engagierte aus Flüchtlingsunterstützerkreisen und des Bündnis Bleiberecht kritisieren diese neuerliche Maßnahme des auch schon in anderen Angelegenheiten zur Selbstjustiz neigenden Tübinger OB und wollen deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

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Obergrenze funktioniert: Asylzahlen und Schutzquote deutlich gesunken

Während tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln unter menschenunwürdigen Bedingungen festsitzen und es nicht mehr sicher ist, dass aus dem Mittelmeer Gerettete in Europa Aufnahme finden, verkündete Bundesinnenminister Seehofer am 23.1. stolz, dass die Asylzahlen in Deutschland stark zurückgegangen sind. Nach Angaben des BMI gab es im Jahr 2018 insgesamt 185.853 Asylanträge, 16 Prozent weniger als 2017. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Obergrenze" von ca. 200.000 Flüchtlingen eingehalten. Im Jahr 2016 gab es noch 745.000 Asylanträge.

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Boris Palmer erreicht 2. Platz beim "Unwort des Jahres" 2018

Mit seinem zynischen Begriff "Menschenrechtsfundamentalismus" wurde der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer von der Jury des "Unworts des Jahres" auf den zweiten Platz gewählt, gleich hinter der "Anti-Abschiebungs-Industrie" von Alexander Dobrindt (CSU).

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Bundesregierung verabschiedet Mogelpackung

Nur eine Woche ließ die Bundesregierung den Wohlfahrtsverbänden Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf des "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" abzugeben. Und obwohl der Entwurf auch bei den konservativen Parteien umstritten war und diese weitere Einschränkungen forderten, verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz am 20. Dezember. Für den allseits geforderten Abbau des angeblichen Fachkräftemangels in Deutschland wird dieses Gesetz wahrscheinlich wenig bringen. Für die abgelehnten Asylsuchenden, die sich bereits in Deutschland befinden und die eine feste Arbeit haben oder eine Ausbildung absolvieren, wird es neben einer neuen "Beschäftigungsduldung" (§ 60b AufenthG), die nur unter sehr schwierigen Voraussetzungen zu erhalten sein wird, vor allem Verschärfungen geben. So kritisierte die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg in einer Stellungnahme: „Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen schaffen nicht die dringend von den Arbeitgebern geforderte Rechtssicherheit im Falle der Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten, die bereits unter uns leben“

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