Flüchtlingspolitik

Erst integrieren, dann abschieben? Streit im Ländle um das Bleiberecht

Mit dem Migrationspaket vom Sommer 2019 wurde auch die sog. "Beschäftigungsduldung" (§ 60 d AufenthG) eingeführt. Dieses seit 1.1.2020 geltende Gesetz soll bewirken, dass abgelehnte Asylsuchende, die gut integriert sind und feste Arbeitsplätze haben, bleiben dürfen. Doch seit die Landesregierung im März 2019 eine Vorgriffsregelung eingeführt hat, erhielten in Baden-Württemberg gerade mal 35 Personen eine Beschäftigungsduldung, wie einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zu entnehmen ist.

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Abschiebung light: Teuer, aber wenig wirksam

Extrem staatstragend im Bereich der Flüchtlingspolitik ist alles, was der Aufenthaltsbeendigung dient. Hierbei gilt die "freiwillige Ausreise" als Königsweg, denn sie ist weitaus billiger als die Abschiebung und sie verursacht weniger politischen Lärm.

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Wieder Abschiebungen nach Gambia aus Baden-Württemberg

Tübingen / Breisach, 30. Oktober 2019

Die gambische Regierung hat sich mit der EU auf eine Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Gambia verständigt. Nach dieser neuen Vereinbarung der gambischen Regierung mit der EU sind ab sofort Abschiebungen nach Gambia wieder jederzeit möglich und werden bereits durchgeführt! Eine erste Abschiebung aus Baden-Württemberg nach Gambia hat unmittelbar danach bereits stattgefunden.

Quelle: Bündnis Bleiberecht Tübingen

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Veranstaltung "Was bleibt von der Willkommenskultur"?

Im Rahmen des "Infoabend Gemeinsam aktiv für Geflüchtete – was bleibt von der Willkommenskultur? am 28.10.19 im Kino Arsenal hat auch Andreas Linder von move on - menschen.rechte Tübingen e.V. einen inhaltlichen Beitrag geleistet. Veranstalter war das politikwissenschaftliche Verbundprojekt „Willkommenskultur und Demokratie in Deutschland“ -> http://welcome-democracy.de/

  • Beitrag zu "Was bleibt von der Willkommenskultur"? (PDF)

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Protest gegen geplante Verschärfungen

Die Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen protestieren in einer Presseerklärung gegen die geplanten Gesetze im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts, die der Bundestag in dieser Woche berät und voraussichtlich bereits am 7.6. verabschieden wird. Insbesondere das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Seehofer enthält massive Verschärfungen und Entrechtungen, die dem Zweck der Forcierung von Abschiebungen dienen. Die Flüchtlingshilfen schließen sich ausdrücklich dem Offenen Brief von 22 Organisationen der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit sowie von Anwaltsvereinen an, in dem die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu aufgerufen werden, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und dem "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" die Zustimmung zu verweigern. Die Flüchtlingshilfen fordern vor allem Verbesserungen bei der sog. Beschäftigungsduldung. Diesbezüglich hatte sich die AG Gambia der Flüchtlingshilfen auch in persönlichen Briefen an die Bundestagsabgeordneten des Wahlreises Tübingen gewandt.

 

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Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht im Bundestag

Gleich fünf Gesetzentwürfe im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren, allen voran das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Seehofer, das weitere Verschärfungen bis hin zu Entrechtung und Kriminalisierung vorsieht. Am heutigen 3. Juni finden in zwei Bundestagsausschüssen insgesamt 5 Anhörungen zu diesen Gesetzentwürfen statt. In einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestags fordern 20 Organisationen aus dem Bereich der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit sowie von Anwaltsvereinen die Bundestagsabgeordneten auf, die Zustimmung zum "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" zu versagen. Auch der Entwurf für ein "Gesetz für Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" wird als viel zu restriktiv abgelehnt.

 

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